Nach einem Unfall ist der entstandene Schaden immer unter Berücksichtigung des Wiederbeschaffungswertes zu ermitteln. Zum Tragen kommt der Wiederbeschaffungswert vor allem dann, wenn es sich um einen Totalschaden oder um einen Fahrzeugdiebstahl handelt. Hierbei ist der Wiederbeschaffungswert die Grundlage für jegliche Regulierung durch die eigene Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung. Hier erfahren Sie, wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird.
Wiederbeschaffungswert beim Auto | Definition
Grundsätzlich bezeichnet der Wiederbeschaffungswert den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem seriösen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden und dementsprechend in Ihr Ersatzfahrzeug investieren müssen. Der ermittelte Wiederbeschaffungswert dient als Bemessungsgrundlage Ihres Anspruchs, den Sie gegen Ihren Kaskoversicherer – oder die Versicherung Ihres Unfallgegners haben.
Wie lässt sich der Wert ermitteln?
Die Ermittlung erfolgt durch einen Gutachter, der den Allgemeinzustand des Fahrzeugs abzüglich der Unfallschäden betrachtet. Einflussnehmende Faktoren sind der Kilometerstand, die Ausstattung und das Fahrzeugalter. Im Rahmen der Zustandskontrolle betrachtet der Gutachter auch den Pflege- und Wartungszustand des Autos. Unter Einbeziehung aller Werte wird der Wiederbeschaffungswert anhand der aktuellen, örtlichen Gebrauchtwagenmarktlage ermittelt.
Tipp: Beauftragen Sie für die Wertermittlung einen
unabhängigen Gutachter. Ein Versicherungsgutachter arbeitet immer zugunsten seines Auftraggebers, wodurch Sie im Endeffekt eine geringere Entschädigungszahlung erhalten.
Zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungs- oder den Restwert?
Warum ergibt sich in der Versicherungszahlung ein geringerer Wert als auf dem Gutachten? Das hat einen einfachen Grund. Versicherungen legen den Wiederbeschaffungswert zugrunde, ziehen den Fahrzeugrestwert ab und nehmen die Abrechnung auf der Basis eines Totalschadens. Liegen die Reparaturkosten bei einer fiktiven Abrechnung unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, so kann dennoch eine Abrechnung auf Basis eines unechten Totalschadens vorgenommen werden, wenn der Reparaturaufwand (Nettoreparaturkosten zzgl. merkantiler Wertminderung) höher ist als der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Wenn Sie die Erstattungssumme unfair und viel zu niedrig finden, kann meist nur eine Klage vor Gericht helfen. In diesem Fall wird ein zweites Gutachten erstellt und ein Richter entscheidet darüber, ob die Versicherung zum Wiederbeschaffungswert für Ihr Auto aufzahlen muss.
Wiederbeschaffungswert - Restwert: Das sind die Unterschiede
Der Restwert wird nach einem Unfall von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt und ist der Betrag eines Höchstgebotes auf das konkret beschädigte Fahrzeug. Dieses Restwertgebot (und weitere) werden dem Gutachten beigefügt. Dem gegenüber steht der Wiederbeschaffungswert beim Auto für den Wert, den es vor dem Unfall hatte. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel deutlich über dem Restwert und beschreibt die Summe, die Sie für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs einkalkulieren müssen. Nach einem Unfall spielt der Restwert nur insoweit eine Rolle, dass er zur Berechnung der tatsächlichen Auszahlung an Sie vom Wiederbeschaffungswert subtrahiert wird. Den Restwert erhalten Sie beim Verkauf an den Höchstbietenden, welcher dem Gutachten zu entnehmen ist.
Warum ein unabhängiges Gutachten sinnvoll ist
Wie bereits angesprochen, arbeitet ein von der Versicherung bestellter Gutachter im Sinne seines Auftraggebers. In der Praxis zeigt sich, dass ein unabhängiges, von Ihnen beauftragtes Gutachten meist zu einer höheren Auszahlungssumme führt. Auch wenn die Faktoren zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes gleich sind, zeigen sich in der Endsumme Unterschiede. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen, entgegen weit verbreiteter
Falschmeldungen, die Beauftragung eines eigenen Kfz-Sachverständigen nicht untersagen. Sie haben die freie Gutachterwahl und sollten von dieser immer Gebrauch machen.
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