Die Beulen im Blech sind die gleichen – die Maßnahmen, die Sie nach einem Unfall ergreifen müssen, hängen allerdings stark von dem jeweiligen Land ab, das Sie bereisen. Während es in den meisten europäischen Ländern bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich ist, die Polizei zu rufen, gehört dies in Ländern wie Bulgarien, Kroatien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn zur Pflicht, um den Schaden später bei der Versicherung geltend machen zu können.
Auch wenn es in anderen Ländern genügt, sich Adresse, Kennzeichen und Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu notieren, ist es manchmal besser, das Geschehen offiziell aufnehmen zu lassen. Dies gilt vor allem bei Personenschäden und wenn Drogen oder Alkohol im Spiel waren. Notieren Sie sich im Zweifelsfall auch Name und Dienstnummer der aufnehmenden Beamten.
Wir raten Ihnen, sich vor Reiseantritt die Bestimmungen für das jeweilige Land genauer anzusehen, damit Sie wissen, was im Schadenfall zu tun ist.
Wichtige Dinge, die bei einem Verkehrsunfall im Ausland hilfreich sind
Egal, ob Sie den Unfall im Ausland selbst verschuldet haben oder nicht – die grüne Versicherungskarte gehört unbedingt ins Handschuhfach. Gut, wenn Sie vorgesorgt haben und sich aus dem Internet einen europäischen Unfallbericht ausgedruckt haben. Er ist international einheitlich und erlaubt es dem Unfallgegner, seine Daten in seiner eigenen Sprache einzutragen.
Nicht nur bei einem Autounfall im Ausland kann es zu Kontrollen kommen, ob Sie die richtige Notfallausrüstung dabei haben. In den meisten Ländern gibt es eine Warnwestenpflicht. Während in Deutschland eine Warnweste pro Fahrzeug genügt, kann das in anderen Ländern völlig anders gehandhabt werden.
Wir empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Warnweste einzupacken.
Auch bei dem übrigen Equipment empfiehlt es sich im Vorfeld Informationen zu den jeweiligen Vorschriften zu sammeln. In Spanien werden zum Beispiel zwei Warndreiecke benötigt.
Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall im Ausland richtig?
Ob zu Hause vor der eigenen Haustür oder bei einem Unfall im Ausland – die zentrale Frage ist immer – wer hat Schuld? Die Klärung der Schuldfrage führt oft dazu, dass sich die Unfallbeteiligten später vor Gericht wiedersehen. Was im eigenen Land schon schwierig genug ist, gestaltet sich bei einem Verkehrsunfall im Ausland noch viel komplizierter. Zu den rechtlichen Unsicherheiten kommen auch noch erhebliche Sprachschwierigkeiten. Wir empfehlen Ihnen daher, im Streitfall einen Anwalt einzuschalten.
Sie haben den Unfall im Ausland selbst verschuldet?
Das kann auch dem versiertesten Autofahrer passieren. Es handelt sich um einen reinen Blechschaden? Dann ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Versicherung zeitnah informieren. Bei einem Autounfall im Ausland mit Personenschaden sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie haben keine Schuld am Unfall im Ausland?
Sie sind in der EU unterwegs? Es gibt in der Regel einen Beauftragten in Deutschland zur Schadenregulierung der zuständigen ausländischen Versicherungen. Dadurch kann die gesamte Korrespondenz im Heimatland in der eigenen Sprache erfolgen.
Komplizierter wird es, wenn Sie einen Autounfall im Ausland außerhalb von Europa haben. Sind Sie zum Beispiel in der Türkei unterwegs, gibt es leider niemanden, den Sie kurzfristig um Hilfe bitten können. Um landestypische bürokratische Hindernisse ohne Nachteile für Sie bei einem Unfall im außereuropäischen Ausland überwinden zu können, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten.
Übrigens: Wenn Sie drei Monate nach einem fremdverschuldeten Unfall im Ausland immer noch keine Entschädigung bzw. ein entsprechendes Angebot erhalten haben, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die VOH ist eine von den deutschen Autohaftpflichtversicherern initiierte Einrichtung, die zwar nicht zwingend zu einer Zahlung
verpflichtet ist, aber Sie sollten es wenigstens versuchen, hier Hilfe zu finden.