Schadenersatzforderung: Welche Ansprüche können im Schadenfall entstehen?

  • Beitrag veröffentlicht:26. April 2021
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Ein PKW überholt Ihr Motorrad mit zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand. Sie geraten ins Schleudern, stürzen und verletzen sich. Der Autofahrer hält an, ruft die Polizei und den Krankenwagen. Schon am Unfallort wird festgestellt, dass Sie sich beim Sturz einige Rippen und den Knöchel gebrochen haben. Der Unfall ist zwar “verhältnismäßig glimpflich” ausgegangen, doch Ihr Motorrad hat einen Totalschaden und Sie verbringen einige Wochen unverschuldet im Krankenhaus. Das ist ein klassischer Fall für eine Schadenersatzforderung, die Sie fernab der Wiederbeschaffungskosten für Ihr Motorrad vor Gericht geltend machen können.

Was ist eine Schadensersatzforderung?

Bei der Schadenersatzforderung handelt es sich um eine monetäre Ersatzleistung, deren Erbringung der Verursacher gegenüber dem Geschädigten verpflichtet ist. Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen wird Schadenersatz in Form von Kfz-Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, medizinische Behandlungskosten und einer Entschädigung (Schmerzensgeld) für körperliche Folgen gezahlt.

Anspruch & Voraussetzungen – wann steht mir Schadensersatz zu?

Ob Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadenersatz haben, hängt von den Unfallumständen ab. Hat der Unfallgegner das Ereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, ist er zur Zahlung Ihrer Schadenersatzforderung verpflichtet. Eine Grundlage für die Forderung beruht auf dem Nachweis, dass der Ihnen entstandenen Schaden in Folge des Unfalls entstand und durch den Verursacher begünstigt wurde. Bei Verkehrsunfällen, in die Sie unverschuldet verwickelt wurden, ist die Beweiserbringung im Gegensatz zu anderen Schadenersatzforderungen einfacher. Geht es um materielle Schäden, sind unsere Kfz-Sachverständigen die richtigen Ansprechpartner für ein unabhängiges Schadengutachten.

Was fällt unter Schadensersatz?

Eine Schadenersatzforderung können Sie geltend machen, wenn Ihnen vorsätzlich oder mit dem Hintergrund grober Fahrlässigkeit ein materieller oder körperlicher Schaden entstanden ist. Als Unfallfolge kann Schadenersatz für Ihr defektes Kfz, für Heil- und Kurbehandlungen, für Leihwagenkosten und für gesundheitliche Folgen durch den Unfall eingefordert werden.

Welche Arten von Schadensersatz gibt es?

Im Verkehrsrecht wird eine Unterteilung in Sach- und Körperschadenersatz vorgenommen. Letzterer schließt die Schmerzensgeldforderung ein, welche bei gesundheitlichen Folgen von Unfällen eine der häufigsten Schadenersatzforderungen ist. Die Kostenerstattung für das Fahrzeug wird bei unverschuldeten Unfällen durch die gegnerische Versicherung vorgenommen. Geht die Schadenersatzforderung darüber hinaus, ist im Regelfall eine Klage vor dem Zivilgericht nötig. Ob Sie Sachschadenersatz, Personenschadenersatz oder Vermögensschadenersatz einfordern können, hängt von den entstandenen Schäden und der Beurteilung eines sachverständigen Gutachters ab.

Wer entscheidet über Schadensersatzansprüche?

Bei Haftpflicht- und Kaskoschäden entscheidet die zum Schadenausgleich aufgeforderte Versicherung. In ungeklärten Fällen oder wenn der unfallgegnerische Versicherer Ihnen eine zu geringe Ersatzleistung zuspricht, haben Sie in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche verschiedene Möglichkeiten. In erster Linie raten wir Ihnen, sich an einen Kfz-Sachverständigen zu wenden und uns mit der Ermittlung der Schadenhöhe und der darauf basierenden Forderung zu beauftragen. Ist Ihnen beim Unfall ein gesundheitlicher Schaden entstanden, haftet ebenfalls der Unfallgegner. Ist er diesbezüglich versichert, kann der Anspruch an seine Haftpflichtversicherung gestellt werden. In anderen Fällen entscheidet das Zivilgericht, bei dem Sie die Schadenersatzforderung einreichen, über den Zuspruch und die Summe der Auszahlung.

Wer zahlt Schadensersatz?

Prinzipiell müssen Schäden vom Verursacher bezahlt werden. Durch die Haftpflichtversicherungspflicht für Kfz-Halter wird die Kostenübernahme ausgelagert und auf den Versicherer übertragen. Die Versicherungspflicht dient dem Zweck, den Schadenausgleich nach Unfällen sicherzustellen. Ohne Versicherungszwang würde das Problem bestehen, dass Sie nach einem Unfall mit einem mittellosen oder armen Verursacher zwar eine Schadenersatzforderung stellen könnten, aber kein Geld erhalten würden. Es ist also üblich, dass Ihr Ersatzanspruch durch die Versicherung des Unfallverursachers beglichen wird. Weigert sich die Versicherung, den entstandenen Schaden nach Gutachten zu zahlen, sollten Sie den nächsten Schritt gehen und Ihre Schadenersatzforderung beim Zivilgericht einreichen.

Wie verlange ich Schadensersatz?

Um Schadenersatz zu erhalten, muss Ihnen ein nachweislich nicht von Ihnen verschuldeter Schaden entstanden sein. Der klassische Weg führt über Versicherung des Unfallgegners. Verweigert diese die Zahlung, reichen Sie mit Unterstützung eines Anwalts Klageschrift beim Zivilgericht ein. Bei Kfz-Sachschäden sollten Sie das Gutachten vom Sachverständigen bereithalten, da es eine Grundlage der Schadenersatzforderung darstellt und die Schadenhöhe aufzeigt. Bei Schadensummen ab 5.000 EUR verändert sich die Zuständigkeit und wird auf das Gericht übertragen. Kommt es zur landesgerichtlichen Klage Ihrer Schadenersatzforderung, besteht Anwaltszwang und eine Selbstvertretung ist rechtlich ausgeschlossen.



FAQ

Wie lange kann man Schadenersatz geltend machen?

Eine Schadenersatzforderung für Sach- und Personenschäden durch einen unverschuldeten Unfall können Sie bis zum Ablauf der Verjährungsfrist stellen. Für die dreijährige Frist ist das Ende des Jahres, in dem Sie geschädigt wurden und den Schädiger davon in Kenntnis gesetzt haben, bindend. Dennoch empfiehlt es sich, die Schadenersatzforderung so frühzeitig wie möglich zu stellen und zu bedenken, dass bis zum Urteilsspruch viel Zeit vergehen kann.

Wann muss eine Schadenersatzforderung nach einem Unfall spätestens beantragt werden?

Die privatrechtliche Schadenersatzforderung, worunter auch Ansprüche aus Unfällen zählen, muss innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Ausnahmen bilden nur gesetzliche Schadenansprüche, deren Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt. In Ihrem Fall ist es wichtig, die Frist von 3 Jahren einzuhalten und alle Schriftstücke zur Schadenersatzforderung per Einschreiben abzusenden.

Wie und durch wen werden Schadenersatzansprüche geprüft?

Bei Sachschäden am Fahrzeug wird Ihr Anspruch durch die gegnerische Versicherung geprüft. Hier ist ein unabhängiges, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten hilfreich, da es die Ersatzleistungshöhe und die Berechtigung Ihrer Forderung aufschlüsselt. Bei Körperschäden und Schmerzensgeldansprüchen hilft ein Anwalt, da Sie die Schadenersatzforderung meist gerichtlich stellen müssen. Die Prüfung der Plausibilität wird von einem sachverständigen Mediziner (Amtsarzt) vorgenommen.