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Warum die Reparaturbestätigung nach einem Unfall wichtig ist

Ihr Fahrzeug hatte früher einen Unfall, nach dem Sie alle Schäden beheben ließen. Wie der Zufall es will, fährt Ihnen kurz nach dem Werkstattbesuch erneut ein Hintermann auf und der erst reparierte Schaden ist erneut vorhanden. Haben Sie sich für die Erstinstandsetzung eine Reparaturbestätigung ausstellen lassen, können Sie nun beweisen, dass es sich nicht um eine Altlast – sondern um einen neuen Schaden handelt.

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Reparaturbestätigungen sind Dokumente, die Ihnen von einem unabhängigen Gutachter ausgestellt werden. Sie enthalten alle Informationen zum Reparaturumfang und sind ein Nachweis, den Sie für die Abwicklung bei der Versicherung und für die Schadensbeurteilung nach einem Folgeunfall benötigen. Auch in der fiktiven Schadensabwicklung, zur Geltendmachung von Nutzungsausfällen und in der Qualitätskontrolle ist eine Reparaturbestätigung wichtig. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall gerieten und ein älteres Fahrzeug nutzen, wird die gegnerische Versicherung ohne Reparaturnachweis nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstatten. Dieser fällt geringer aus, sodass sich der Verzicht auf die Bestätigung zu allen Unfallreparaturen nicht lohnt.

Die Dokumentenerstellung erfolgt durch den sachverständigen Gutachter, der Ihr instandgesetztes Fahrzeug einer ausführlichen Prüfung unterzieht. Wird Ihr Auto zu einem späteren Zeitpunkt erneut durch einen Unfall beschädigt, dient die Bestätigung als Beweis, dass die nun defekten Teile vor dem Crash intakt waren. Bei Gebrauchtwagen kann die vom Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung eine Grundlage der tatsächlichen Kostenerstattung sein. Anderenfalls könnte Ihnen die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand zahlen, da Sie keine Rechnung einer fachkundigen Werkstatt nachweisen – und damit keine Reparatur beweisen können.

Was sollte eine Reparaturbestätigung enthalten?

Um Ihnen wirkliche Sicherheit mit rechtlichem Bestand zu gewährleisten, sollten Sie beim Inhalt auf Reparaturbestätigungen vor allem auf konkrete Formulierungen achten. Auch wenn die Qualität der Reparatur für Sie wichtig ist, spielt Sie auf den Bestätigungen des Gutachters eine untergeordnete Rolle. Hier kommt es hauptsächlich darauf an, dass der Sachverständige die erfolgte Reparatur und den dafür nötigen Zeitaufwand bestätigen kann. Die einzelne Aufzählung aller Reparaturleistungen ist vor allem dann vorteilhaft, wenn es sich um einen größeren Schaden und damit um einen höheren Kostenfaktor handelt. Mit Unterzeichnung Ihres bestellten Gutachters erhält das Dokument seine Gültigkeit und ist von fachkundiger Stelle bescheinigt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist die Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen die einzige rechtssichere Variante. Für die Regulierung der Versicherung reicht oftmals eine detaillierte Rechnung der Werkstatt mit Auflistung aller Arbeitsstunden aus.

Maximale Rechtssicherheit erhalten Sie, wenn die Reparaturbestätigung mit Bildern der Unfallschäden bestückt wird. Durch die Ausführungen des Gutachters und die Aufnahmen, welche die Schäden zeigen, erhöht sich die Nachvollziehbarkeit der Kosten deutlich.

Wann und wozu wird eine Reparaturbestätigung benötigt?

Das in der Einleitung aufgeführte Beispiel beschreibt nur einen der Einsatzbereiche von Reparaturnachweisen. Haben Sie einen kleinen Unfallschaden selbst behoben oder können aus anderen Gründen keine Rechnung nachweisen, kann die Reparaturbestätigung die Rechnung ersetzen. Reparieren Sie Ihr Auto selbst, kann ein Gutachter nach der Kontrolle der ausgeführten Arbeiten einen Nachweis ausstellen. Möchten Sie den Nutzungsausfall geltend machen, ist die Bestätigung vom Kfz-Sachverständigen eine essenzielle Grundlage. Durch die Dokumentation der Reparaturdauer und der ausgeführten Leistungen sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn die unfallgegnerische Versicherung deutlich weniger zahlen oder die fiktive Schadenerstattung generell ablehnen möchte. Liegen die Instandsetzungskosten über dem Wiederbeschaffungswert, ist der Nachweis einer fach- und sachgerechten Reparatur vom Versicherer zu zahlen.

Wer trägt die Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung?

Die Kostenabrechnung erfolgt unfallbedingt. Wurden Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls, können Sie die Kosten der gutachterlichen Reparaturbestätigung von der gegnerischen Versicherung einfordern. Handelt es sich um einen Kaskoschaden oder sind Sie mitschuldig, tragen Sie die Kosten im Regelfall selbst. Wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung entschieden und die Instandsetzung des Unfallfahrzeugs selbst vorgenommen haben, muss die zahlende Versicherung den Kostenpunkt ebenfalls erstatten. In diesem Fall bringt die Reparaturbestätigung Vorteile für den Versicherer, da er für eine Instandsetzung in der Fachwerkstatt eine höhere Kostenerstattung leisten müsste. Da die Erstattung nicht in jedem Fall möglich ist, sollten Sie sich im Vorfeld bei der Versicherung erkundigen.

Aber auch ohne Kostenübernahme der Reparaturbestätigung profitieren Sie von ihrer Ausstellung. Der Wiederbeschaffungswert, dessen Zahlung Ihnen die Versicherung des Unfallgegners ohne Werkstattrechnung anbietet, liegt deutlich unter der Summe Ihrer fiktiven Abrechnung. Doch um die selbst vorgenommene Reparatur in ihrer Dauer und im Umfang zu beweisen, benötigen Sie das Dokument eines bestenfalls von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen.

Woher Sie eine solche Reparaturbestätigung erhalten

Für alle in der Werkstatt durchgeführten Unfallreparaturen erhalten Sie eine Rechnung. Diese ersetzt eine Reparaturbestätigung, die Sie nur benötigen, wenn die Reparatur in Eigenleistung erfolgt ist. Vor allem dann, wenn Sie einen Nutzungsausfall geltend machen und für die Dauer der Unfallreparatur in selbstständiger Ausführung einen Mietwagen benötigen, sollten Sie die Reparaturbestätigung vom Sachverständigen einholen. Da nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Ihrem Sinne und in Ihrem Auftrag arbeitet, sollten Sie sich keinesfalls auf ein Übernahmeangebot der unfallgegnerischen Versicherung verlassen.

 

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