Ein Autounfall trifft Sie ohne Vorwarnung und stets in einem unpassenden Moment – was letztlich dazu führt, dass Sie in dieser Schocksituation vollkommen unvorbereitet sind. Während die Polizei versucht, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldigkeit zu klären, sind die Unfallbeteiligten schon damit beschäftigt, Termine abzusagen und den Tag neu zu planen. Mindestens genauso wichtig ist es allerdings, eine rechtzeitige und formal korrekte Unfallmeldung an die Versicherung abzugeben, damit der Schaden schnell reguliert wird. Was sollten Sie wissen, wenn Sie einen Kfz Unfall melden?
Nach einem Unfall stellt sich zunächst die Frage, ob die Polizei eingeschaltet werden soll. Bei großen Sachschäden, einer unklaren Schuldfrage oder Personenschaden sollte die Polizei in jedem Fall hinzugezogen werden. Sollte sich der Unfallgegner aggressiv verhalten oder es sich um einen Fahrer aus dem Ausland handeln, ist es ebenso ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Grundsätzlich kann durch die Polizei der Unfallhergang und die Schuldfrage geklärt werden – was auch für die Kfz Versicherung von Bedeutung ist. Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Wird dieser Unfallverursacher aber nicht ermittelt, müssen Sie entweder aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen oder die Schadensregulierung von der eigenen Vollkaskoversicherung übernehmen lassen, wodurch für Sie persönlich aber ebenso Kosten für die Selbstbeteiligung und eine Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse entstehen.
1. Als Unfallverursacher müssen Sie die eigene Versicherung umgehend informieren. Auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt wurde oder Sie der Geschädigte sind, sollten beide Versicherungen möglichst sofort informiert werden. Den Zeitraum für diese Frist sollten Sie den eigenen Versicherungsbedingungen entnehmen; üblicherweise müssen Sie diese Informationspflicht innerhalb von sieben Tagen wahrnehmen. Sie sollten zudem schon am Unfallort darauf bestehen, dass der Unfallverursacher seine eigene Versicherung informiert. Das Straßenverkehrsrecht gibt zwar keine Meldefristen vor, nach drei Jahren verjähren allerdings prinzipiell Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus sorgt ein größerer zeitlicher Abstand dafür, dass die Schadensursache schlechter nachweisbar ist. Wichtig: Sie müssen Ihre Versicherung schriftlich informieren, die meisten Unternehmen stellen hierfür online Formulare bereit.
2. Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer. Alternativ holt das von Ihnen beauftragte Sachverständigenbüro die benötigten Informationen ein.
3. Wurde zur Klärung der Schuldfrage die Polizei hinzugezogen, wird dort ein Vorgang mit einer eindeutigen Nummer angelegt. Diese Vorgangsnummer können Sie etwa einen Tag nach dem Unfall direkt bei der Polizei erfragen und diesen der Versicherung mitteilen. Ihre Versicherung wird sich dann gegebenenfalls weitere Informationen von der Polizei einholen.
4. Sind Schuldursache und Versicherungsangaben der gegnerischen Versicherung geklärt, müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Voraussetzung hierfür ist eine von einem Sachverständigen festgestellte Schadenssumme. Sofern der Unfallgegner 100 % Schuld an den Unfall trägt, muss die gegnerische Versicherung auch die volle Schadenssumme tragen. Wird nur eine anteilige Schuld festgestellt, verringert sich die Leistung bei der Schadensregulierung entsprechend.
Ein weiterer Tipp: Viele gegnerische Versicherungen bieten ein sogenanntes Schadensmanagement für den Unfallgegner an. Was zunächst klingt wie ein Service, der dem Anspruchsteller entgegenkommt, soll häufig nur verhindern, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich geltend machen. Für die Dauer der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie beispielsweise ein Ausfallgeld oder einen Mietwagen verlangen, damit Sie weiterhin mobil sind. Das Schadensmanagement verschweigt solche Zusatzleistungen häufig, um die Kosten für das eigene Unternehmen möglichst gering zu halten. Außerdem sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen unabhängigen Schadensgutachter einzuschalten – andernfalls ist damit zu rechnen dass die gegnerische Versicherung die Schadenssumme im eigenen Interesse gering schätzt.
Prinzipiell lässt sich also feststellen, dass ein Autounfall unabhängig von der Schuldfrage unverzüglich beiden Versicherungsgesellschaften gemeldet werden sollte. Zusätzlich ist es in aller Regel ratsam, auch die Polizei einzuschalten, die den Unfallhergang zweifelsfrei feststellt und auch der Versicherung Auskunft erteilen kann. Nicht nur zur Wahrung Ihrer Interessen ist die zügige Meldung an die Versicherung sinnvoll; Sie sind hierzu vertraglich auch verpflichtet: In den meisten Fällen muss die Schadensmeldung binnen sieben Tagen erfolgen, andernfalls können die Leistung eingeschränkt werden.
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