Wann bekommt ein Auto ein H-Kennzeichen? Die Voraussetzungen sind streng und für viele Besitzer älterer Fahrzeuge nicht immer eindeutig. Fakt ist, dass ein Auto mindestens 30 Jahre alt sein muss, um als Oldtimer eingestuft zu werden. Doch nicht jedes Kfz, das diese Voraussetzung erfüllt, erhält die begehrte H-Zulassung. Neben dem Baujahr spielt der Allgemeinzustand eine wichtige Rolle.
Das begehrte H-Kennzeichen wird vergeben, wenn Ihr Auto ein “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” und damit von historischem Wert ist. Dieses Sonderkennzeichen gibt es seit 1997 und es dient dazu, den Erhalt von Fahrzeugen zu unterstützen, die trotz hohem Alter in einem sehr guten Zustand sind. Oldtimer sind durchaus ein Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Durch die H-Zulassung sparen Oldtimerbesitzer Geld und genießen den Vorteil einer sehr günstigen Versicherung sowie weiteren Ersparnisfaktoren.
Ein Oldtimer muss mindestens 30 Jahre alt sein. Für das H-Kennzeichen sind die Voraussetzungen streng geregelt und es gibt keine Ausnahmen. Ein gut erhaltenes, aber nicht im Originalzustand repariertes Auto, erhält das begehrte Kennzeichen nicht und ist auch dann kein Oldtimer, wenn es 30 Jahre und älter ist. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die sich im schlechten Allgemeinzustand befinden. In diesem Fall handelt es sich einfach um ein altes Auto, aber nicht um ein erhaltenswertes fahrzeugtechnisches Kulturgut. Die Verwendung von originalen Ersatzteilen für Reparaturen ist essenziell, um die H-Zulassung und alle damit verbundenen Vorzüge zu erhalten. Der Zustand wird durch ein Sachverständigengutachten bescheinigt.
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle müssen Sie den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief in den Händen halten. Ohne die Dokumente für Ihr Kfz ist eine Zulassung nicht möglich. Des Weiteren benötigen Sie eine gültige, bestenfalls eine frische TÜV-Bescheinigung. Bis zu diesem Punkt unterscheidet sich das H-Kennzeichen nicht von den Voraussetzungen einer klassischen Fahrzeugzulassung. Der Unterschied beruht auf dem Oldtimergutachten, dass Sie nicht erst für die Versicherung, sondern bereits für die Zuteilung eines H-Kennzeichens benötigen. Ein sachverständiger Kfz-Gutachter prüft Ihr Fahrzeug auf seinen originalen und erhaltenswerten Zustand, wodurch die ausgestellte Bescheinigung von der zuständigen Zulassungsbehörde akzeptiert wird.
Die Vorstellungspflicht für Kfz zur HU beinhaltet in Deutschland Intervalle von 2 Jahren. Hier bilden auch Oldtimer keine Ausnahme. Um den Status zu erhalten und Ihr H-Kennzeichen weiter fahren zu dürfen, müssen Sie auch nach der H-Zulassung darauf achten, dass das Fahrzeug mit Originalteilen repariert und im guten Zustand erhalten wird. Technische Änderungen, beispielsweise der Einbau neuer Elektronik, können zur Aberkennung des Oldtimer-Status führen und sind daher nicht ratsam. Wenn Sie eine erfahrene Oldtimer-Werkstatt in der Nähe haben, sollten Sie alle Reparaturen und die HU beim Mechaniker Ihres Vertrauens durchführen lassen.
Anhand der vielen Vorteile ist es offensichtlich, warum alle Besitzer von Fahrzeugen, die das 30. Jahr erreicht haben, die begehrte H-Zulassung wünschen. Sie zahlen mit einem H-Kennzeichen weniger Kfz-Steuer und erhalten eine preiswerte Kfz-Versicherung. Die Nachrüstung eines Katalysators ist nicht nur unnötig, sondern würde bei einem Oldtimer den H-Kennzeichen Voraussetzungen widersprechen, da der Originalzustand verändert würde. Umweltzonen stellen für einen Oldtimerbesitzer kein Hindernis dar. Ohne schlechtes Gewissen und ohne Feinstaubplakette dürfen Sie überall dort fahren, wo der Kfz Verkehr erlaubt ist. Während neuere Autos vor Umweltzonen bremsen und ihr Fahrzeug stehenlassen müssen, können Sie unbeschwert weiterfahren und sich des Lebens freuen.
Sie können mit Ihrem H-Kennzeichen praktisch überall hinfahren. Wichtig ist nur, dass Sie die vom Versicherer vorgegebene jährliche Laufleistung nicht überschreiten. In den meisten Fällen geht das H-Kennzeichen mit den Voraussetzungen einher, pro Jahr nicht mehr als 10.000 Kilometer zu fahren. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich dennoch, da einige Versicherer diesen Passus nicht vorgeben und da andere Versicherer die jährliche Kilometerleistung noch weiter gesenkt haben. Sie können mit einem Oldtimer auch ins Ausland reisen, da das H-Kennzeichen gültig ist und von den jeweiligen Behörden anerkannt werden muss.
Sie können mit dem H-Kennzeichen so lange fahren, wie Sie die Voraussetzungen einer Zulassung als Oldtimer erfüllen. Wird Ihnen dieser Status aberkannt, müssen Sie das kostengünstige Kennzeichen gegen ein normales Nummernschild austauschen. In diesem Fall erlöschen auch alle Vorteile, die Sie zum Beispiel mit einem Oldtimer in Umweltzonen genießen. Haben Sie Ihr H-Kennzeichen erhalten, sollten Sie daher alles daran setzen, es zu behalten und im zweijährigen Intervall beim TÜV zeigen, dass Ihr Oldtimer noch immer ein erhaltenswertes Kulturgut ist.
Umbauten dürfen Sie nur vornehmen, wenn sie fahrzeugtypisch und zeitgenössisch waren. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass viele Versicherer bei umgebauten Oldtimern Zweifel hegen und die günstige Kfz-Versicherung ablehnen. Ehe Sie einen Oldtimer zeitgenössisch modifizieren, sollten Sie sich mit einem Experten absprechen. Das kann ein Sachverständiger für Oldtimer Gutachten, aber auch eine oldtimererfahrene Kfz-Werkstatt sein. Alle Umbauten müssen eingetragen und von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Da nur absolute Originalität zählt, müssen die Tuningteile für Oldtimer aus der Blütezeit des Fahrzeugs stammen UND seinerzeit als Aufwertung (optisch oder technisch) gegolten haben.
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