Sie wollen links abbiegen und werden von Ihrem Hintermann übersehen. Es ist eigentlich eine klassische Situation und Sie gehen davon aus: Wer auffährt ist Schuld. Bietet Ihnen der Unfallgegner nun eine unkomplizierte Abwicklung durch seine, also durch die gegnerische Versicherung an, sollten Sie spätestens im Gespräch über den Gutachter Obacht geben. Die Gefahr einer Teilschuld und einer zu geringen Schadensbeurteilung ist in diesem Fall hoch.
In welchen Fällen der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung kommt
Auch wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung auf die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung besteht, können Sie dies ablehnen. Sie haben das Recht auf eine Begutachtung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Unterzeichnen Sie am Unfallort kein Dokument, erkennen Sie keine Schuld an und stimmen den Worten des Unfallgegners nicht ohne vorherige Prüfung zu. Auch wenn die gegnerische Versicherung auf einen eigenen Gutachter besteht, können Sie ebenso handeln und einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung des Unfallschadens und Ihrem Anspruch beauftragen. Beachten Sie, dass es sich beim Gutachter Ihres Unfallgegners um einen Sachverständigen handelt, der im Sinne der Versicherung arbeitet und dementsprechend nur das Minimum einer Erstattung befürworten wird.
Unabhängiges Zweitgutachten ist Ihr Recht!
Die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter. Nun können Sie diesen Umstand akzeptieren, aber auch auf einen eigenen Gutachter bestehen. Das funktioniert unabhängig davon, ob der Unfallgegner auf eine Abwicklung mit dem Schadengutachter seiner Versicherung besteht. Durch ein selbst beauftragtes unabhängiges Gutachten sichern Sie sich ab und schaffen eine Basis, die tatsächliche Höhe des Ihnen entstandenen Schadens erstattet zu bekommen. Fakt ist, dass die gegnerische Versicherung kein Recht dazu hat, Ihren eigenen Gutachter und damit eine neutrale Bewertung abzulehnen. Im nächsten Punkt erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten und was Sie nach dem Unfall unbedingt vermeiden sollten.
Ihr richtiges Verhalten ist jetzt entscheidend
Sicherlich ist die Unfallsituation erschreckend und führt dazu, dass Sie am liebsten so schnell wie möglich nach Hause kommen. Doch genau das ist der Moment, in dem Sie keinesfalls übereilt handeln und sich so zu einer Unterzeichnung von Dokumenten am Unfallort überreden lassen sollten. Je weniger Sie selbst sagen, umso besser sind Sie im Nachhinein aufgestellt. Der Unfall wird durch die Polizei aufgenommen und über alles Weitere können Sie später, wenn Sie die Situation Revue passieren ließen und sich vom ersten Schock erholt haben, nachdenken. Was Sie von Anfang an bedenken sollten ist das eigene Gutachten, das Sie zeitnah beauftragen und von einem selbst bestellten Sachverständigen vornehmen lassen.
Darum ist ein unabhängiger Sachverständiger wichtig
Jeder Auftragnehmer arbeitet im Sinne der Person, die ihn beauftragt hat. Stellt die gegnerische Versicherung den Gutachter, ist die Faktenlage klar. Auch wenn der Sachverständige dem Gesetz folgen und ein authentisches Schadengutachten erstellen muss, wird er sich mit seiner Beurteilung im möglichst niedrigen Bereich bewegen. Wenn Sie hingegen einen eigenen Gutachter anfordern und darauf bestehen, haben Sie eine unabhängige Zweitmeinung und meist auch ein höheres Sachverständigengutachten in der Hand.
Vorteile eines selbst bestellten Gutachters vs. Unfallgutachter gegnerische Versicherung
Die Vorteile, die Ihnen ein Sachverständiger in Ihrem Auftrag verschafft, sind offensichtlich und vielseitig. Sie können offen sprechen und den Gutachter mit der Schadenbeurteilung beauftragen, ohne dass man im Vorfeld davon ausgeht, dass Sie einen Teil der Schuld tragen und dementsprechend auch nur einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Die gegnerische Versicherung wird immer versuchen, Ihnen eine Mitschuld am Unfall anzulasten und so die Zahlung durch ihren Auftraggeber weiter zu senken. Da es schwer bis unmöglich ist, eine einmal getätigte Aussage plausibel zu widerrufen und sie zu entkräften, sollten Sie am Unfallort kein Eingeständnis machen und nichts unterschreiben.
Nachteile, wenn der Unfallgutachter durch die gegnerische Versicherung gestellt wird
Wie bereits angesprochen, sind nicht Sie, sondern der Unfallgegner oder vielmehr seine Versicherung der Auftraggeber des Gutachters. Allein in Anbetracht des Backgrounds ist ersichtlich, in wessen Sinne der Sachverständige arbeitet und warum er die Entschädigung im Minimum ansetzt. Ein weiterer Nachteil beruht auf den Folgen Ihrer destruktiven Position, die Sie beim Verzicht auf einen eigenen Gutachter immer einnehmen. Schon durch die Akzeptanz der Tatsache und durch den Verzicht auf eigene Initiativen erscheint es, als ob Sie einen Teil der Unfallschuld auf sich nehmen. Das wirkt sich wiederum auf die Höhe der Versicherungszahlung aus und ist somit für Sie als Geschädigten kontraproduktiv.
Nutzen Sie Ihren Rechtsspielraum und fordern eine unparteiische Bewertung
Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter sollte Ihnen eine Herzensangelegenheit sein. Lassen Sie den Fahrzeugschaden so bewerten, dass Sie keinen Verlust machen und sich mit einer Mindestzahlung abfinden müssen. Sie haben das Recht, parallel zum Gutachter durch die gegnerische Versicherung selbst aktiv zu werden und einen eigenen Sachverständigen mit Ihrem Anliegen zu betrauen. Kommt es später zu einer Verhandlung, ist Ihr unabhängiges Gutachten ein wichtiger Verhandlungsgegenstand und die Grundlage der Zahlung der Unfallgegnerversicherung.