Unterwegs mit Ihrem Auto werden Sie in einen Unfall verwickelt. Sie und eventuelle Insassen sind zum Glück unverletzt. Aber Sie ärgern sich, denn Ihr Auto ist kaputt. Was tun nach einem Autounfall: einen Gutachter oder Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt anfordern? Lesen Sie, wie Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen und welche Fallstricke zu beachten sind.
Wenn Sie nicht schuld waren, haben Sie Recht auf Schadensersatz. Wer Schadensersatz zu leisten hat, muss laut §249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den ursprünglichen Zustand vor der Entstehung des Schadens wiederherstellen. Darauf sollten Sie voll umfänglich bestehen. Sie als Geschädigter dürfen auch eine entsprechende Summe Geld verlangen. Die Höhe bemisst sich nach den Reparaturkosten. Aber wann ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt? Zunächst geht es dabei um den technischen und optischen Zustand Ihres Fahrzeugs. Auch Folgeschäden fallen unter die Pflicht des Schädigers, den ursprünglichen Zustand herzustellen. Sind zum Beispiel nach einer Lackierung trotz fachmännischer Ausführung Farbunterschiede zum nicht neu-lackierten Teil der Karosserie feststellbar, dürfen sie dafür Ersatz verlangen. Auch für einen Wertverlust durch die bloße Tatsache, dass Ihr Auto nicht mehr unfallfrei ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt ist eine vorläufige Schätzung der bloßen Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet nur die reinen Reparaturkosten, es werden jedoch nicht folgende Werte ermittelt: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung & Wertverbesserung. Nur durch ein Gutachten kann eine fachgerechte Beweissicherung durchgeführt werden.
In den meisten Fällen begründet bereits eine Schadenssumme von 750 Euro oder mehr einen Anspruch auf einen unabhängigen Autounfall-Gutachter Ihrer Wahl. Waren Sie nicht schuld, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Haben Sie den Unfall verursacht und greift Ihre Kasko- oder Vollkasko-Versicherung, bestimmt meist Ihr Versicherer den Autounfall-Gutachter. Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungsvertrag die Klausel enthalten ist, dass die Versicherungsgesellschaft die Wahl des Gutachters bestimmt. Der Hergang von Unfällen ist häufig kompliziert. Oft ist die Schuldfrage nicht geklärt. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen unabhängigen Autounfall-Gutachter heranzuziehen. Er analysiert bei Bedarf auch den Unfallhergang. Sobald die gegnerische Seite einen Autounfall-Gutachter anfordert, sollten Sie Ihren eigenen Gutachter bestellen. Auf keinen Fall dürfen Sie die Bewertung Ihres Schadens einem Autounfall-Gutachter der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung überlassen. Denn dieser verfolgt das Ziel, Ihren Schaden so gering wie möglich zu schätzen.
Wie stellen Sie sicher, dass Sie in voller Höhe entschädigt werden? Von den über 2,6 Millionen jährlichen Unfällen im Straßenverkehr in Deutschland gehen 2,3 Millionen glimpflich aus: Es gibt in diesen Fällen meistens Sachschäden. Bei so vielen Schadensfällen müssen Geschädigte selbst für Ihre Rechte eintreten. Ohne dass Sie Ihre Rechte durchsetzen, können die Polizei, Behörden und Versicherungsgesellschaften nicht für eine gerechte und juristisch einwandfreie Regulierung aller Schadensfälle einstehen. Die Frage, ob Sie bei einem Autounfall einen Gutachter oder Kostenvoranschlag anfordern sollten, lässt sich klar beantworten: Nur bei echten Bagatellschäden unterhalb von 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag. Besonders auf eine offizielle Vertragswerkstatt können Sie sich in diesem Fall verlassen.
Einen Autounfall-Gutachter brauchen Sie:
Bestellen Sie nur einen vereidigten Sachverständigen. Nur er wird Ihren kompletten Schaden mit allen Folgekosten geltend machen. Sollte es zu einem zivilen Rechtsstreit kommen, hat ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt nur geringen Wert. Das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen hat hingegen große Bedeutung für die richterliche Entscheidungsfindung.
Gemessen an den ausschlaggebenden Vorteilen für eine faire Regulierung Ihres Schadens sind die Kosten eines Sachverständigen vergleichsweise gering. Ist die Schadenssumme niedrig, zum Beispiel 1.000 Euro, berechnet Ihr Autounfall-Gutachter 31 Prozent als Honorar: 310 Euro. Je höher die Schadenssumme, desto niedriger ist der prozentuale Anteil des Gutachtens an den Gesamtkosten. Bei einem Schaden von 20.000 Euro sind für das Gutachten noch ca. 7 Prozent oder 1.440 Euro zu veranschlagen. Wenn Sie keinen sachkundigen Autounfall-Gutachter hinzuziehen, sondern sich mit einem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt begnügen, drohen Ihnen hohe Verluste. Deshalb die klare Empfehlung: Schützen Sie nach einem Unfall Ihre Interessen und bestellen Sie einen sachverständigen Autounfall-Gutachter.
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