Ratgeber

Was ist eine Abtretungserklärung?

Ein Autounfall ist ärgerlich und kostet Zeit, Geld und Nerven. Nicht nur, dass der “fahrbare Untersatz” fehlt. Nun gilt es, Schadenersatzansprüche erfolgreich einzufordern. Eine Abtretungserklärung zur Auto Reparatur kann Ihnen das Leben leichter machen. Wenn ein Versicherungsschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungen gegenüber der Versicherung an Dritte abzutreten. Durch die Abtretung der Schadenersatzansprüche rechnen diese dann direkt mit der Versicherung ab. Für die Geschädigten auf den ersten Blick eine komfortable Lösung, die jedoch auch Risiken birgt.

Welche Informationen gehören in eine Abtretungserklärung?

Eine bestimmte Form ist per Gesetz nicht vorgeschrieben. Eine professionelle Abtretungserklärung für einen Unfallschaden enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • Name und amtliches Kennzeichen des Unfallgegners sowie
  • Name der Versicherung | Versicherungs- und Schadennummer
  • amtliches Kennzeichen und Typ des geschädigten Fahrzeugs
  • Name des Halters, falls abweichend vom Auftraggeber
  • Gutachtennummer, falls bereits vorhanden

Das Kleingedruckte im Abtretungsvertrag

Die Abtretung der Schadensersatzansprüche entlässt Sie nicht aus der Verantwortung gegenüber dem beauftragten Dienstleister. Dafür sorgt eine entsprechende Erklärung, die Sie für gewöhnlich zusammen mit der Abtretungserklärung unterschreiben. Damit sind Sie in der Pflicht, wenn die Versicherung nicht oder nur anteilig zu zahlen bereit ist.

Wann macht eine Abtretungserklärung folglich Sinn?

Eine Abtretungserklärung wird  eingesetzt um die Ansprüche zu sichern und dem Kunden / Geschädigten den gesamten Ablauf zu erleichtern, dass er nicht in Vorkasse gehen muss. Denn die gegnerische Versicherung ist bei Verkehrsunfällen nur dann zur Schadensregulierung verpflichtet, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Dabei wird ein Schuldeingeständnis des Versicherungsnehmers nicht immer anerkannt, da die Versicherung im eigenen Interesse handelt. Wenn der Fall eindeutig ist, polizeilich aufgenommen und Sie zudem Zeugen vorweisen können, stehen Ihre Chancen gut. Besser noch, Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung und haben einen kompetenten Fachanwalt an Ihrer Seite.

Welcher Gutachter/Sachverständige ist zuständig?

Bei fremdverursachten Schäden können Sie einen Sachverständigen selbst auswählen und beauftragen. Handelt es sich um einen Kaskoschaden, wird der Sachverständige in der Regel von Ihrer Versicherung bestimmt. Häufig findet sich in den Versicherungsbedingungen eine Klausel, wonach die Versicherung einer Reparatur ausdrücklich zustimmen muss.

Abtretungserklärung für Kfz-Gutachten

Eine Abtretungserklärung als Kfz-Sachverständiger anzubieten, ist ebenfalls üblich und entlastet die Geschädigten. Denn ein Gutachten sollte möglichst zeitnah erstellt werden. Gleiches gilt für die Beweissicherung.

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